Teilnahmeregeln für den Faschings-Abgabe-Basar der Mauchenheimer Landfrauen



Teilnahmeregeln  für den Faschings-Abgabe-Basar der Mauchenheimer Landfrauen

(www. landfrauenmauchenheim.blogspot.de)

Stand: 04. November 2023

(Der Faschings-Abgabe-Basar der Mauchenheimer Landfrauen  wird folgend FAB genannt.)
 
 Abgabe der Basarartikel: 
                          Samstag, den 09.November 2024 von 10 Uhr bis 11 Uhr

·         Abholung & Abrechnung: 
                           Sonntag, den 10. Januar 2024 von 17 Uhr bis 17:30 Uhr

·      Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro erhoben. Diese wird bei der Endabrechnung zwischen dem FAB und dem Verkäufer zum Abzug gebracht. Sollte der Erlös des Verkäufers geringer sein, als die Höhe der zu entrichtenden Teilnahmegebühr, wird diese dem Verkäufer erlassen.

·      Pro Teilnehmer können 100 Artikel erfasst werden.

·      Bitte nur Faschingskleidung, festliche Kleidung (bspw. Taufe, Kommunion, Konfirmation, Hochzeit)und passenden Zubehör (Schmuck, Schuhe, Gürtel,...) anbieten. Keine Alltagskleidung!!

·         Anbringen der Etiketten (Labels):
o   Etiketten sind so anzubringen, dass sie gut erkannt und rückstandslos entfernt werden können.
o   Bitte nicht mit gebräuchlichen Flüssigklebern oder Klebestiften auf die Waren aufkleben.
o   Das Verwenden von handelsüblichen, leichtlöslichen Klebeetiketten auf Kleidungsstücken oder mit Folie überzogenen Artikeln bzw. solchen mit Kunststoff-
oberfläche ist sinnvoll und ratsam (z.B. Faschingszubehör, usw.)
o   Etiketten ggf. ausschneiden und mit einem Faden oder mit Hilfe einer Etikettierpistole an der Ware befestigen.
o   Zum Ausdrucken stärkeres Papier verwenden oder auf leichten Karton aufkleben, um das Abreißen und Zerknittern zu vermeiden. 
o   Bei den Etiketten bitte darauf achten, dass Klebeetiketten vielleicht bei Faschingskleidung auf den rutschigen Materialien nicht kleben bleiben - Papieretiketten bevorzugen!

·      Zweiteiler oder mehrere zusammengehörende Artikel bitte mit einem Faden oder Band zusammen binden (keine Sicherheitsnadeln, Draht, o.ä. verwenden!). Bitte bei einem mehrteiligen Kostüm, dass zu einem Preis verkauft werden soll, alle Teilstücke mit demselben Etikett versehen.

·      Die Ware wird nur in Wäschekörben oder Kisten, die mit der Teilnehmernummer versehen sind, angenommen. Keine Haftung für Kleiderbügel!

·      Bei der Abgabe bereits beschmutzte, stark riechende, falsch/nicht ausgezeichnete oder offensichtlich defekte Waren werden nicht zum Verkauf angeboten.

·       Preise bitte nur in 10 Euro-Cent-Schritten angeben.

·      15% des Verkaufserlöses werden dem Landfrauenverein Mauchenheim zu Gute kommen.

Der auszuzahlende Betrag pro Verkäufer berechnet sich wie folgt:
o  Abzug von 15% als Spende für den Landfrauenverein Mauchenheim
o  Abzug der Teilnahmegebühr in Höhe von € 5,00
o  Der kalkulatorische Restbetrag wird auf volle zehn Cent auf- oder abgerundet

·      
Wir weisen hier nochmals ausdrücklich darauf hin, dass für abhanden gekommene, beschmutzte oder beschädigte Ware keine Haftung übernommen werden kann!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Landfrauen.mauchenheim@gmx.de